AGB

  1. Allgemeines, Geltungsbereich
    1.1. Es gelten ausschließlich unsere AGB; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
    1.2. Wir sind berechtigt, diese AGB mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung unserer Interessen für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Änderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, die mit einem Hinweis auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs verbunden ist, widerspricht.

  2. Vertragsabschluss
    2.1. Die Auftragserteilung des Kunden stellt ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von einer Woche durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Leistung (wetterbedingt)annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind freibleibend.
    2.2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

  3. Leistungen
    3.1. Für die Erstellung der beauftragten Luftaufnahmen bzw. der gewünschten Bilddaten gelten besondere Ausführungsbedingungen als vereinbart, um die allgemeine Sicherheit und den gesetzlichen Vorschriften zu entsprechen. Insbesondere werden Luftaufnahmen nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Auflagen durchgeführt. Diese Vorschriften und Auflagen können auf www.austrocontrol.at eingesehen werden. Allein der Pilot entscheidet, wann, wo und wie geflogen wird!
    3.2. Mündliche Zusagen durch unsere Vertreter oder sonstige Hilfspersonen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
    3.3. Sind von uns Leistungsfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik, externen Genehmigungsverfahren und Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Verzögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
    3.4. Alle Nutzungsrechte (Urheberrecht) verbleiben bei uns, sofern diese nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragenen werden. Die Übertragung von Nutzungsrechten steht generell unter dem Vorbehalt vollständiger Zahlungen. Die ROTOFLY OG darf sämtliche Werke und Leistungen, z.B. Bild- und Videomaterial, uneingeschränkt für eigene Zwecke nutzen und veröffentlichen. Dazu bedarf es keiner weiteren Einwilligung des Kunden.
    3.5. Sollte nach Auftragserteilung, zusätzliche Leistungen erwünscht sein, werden alle Kosten im Vorfeld vereinbart bevor sie entstehen.
    3.6. Der Auftraggeber kann in speziellen Fällen den Kamera-Operator zur Verfügung stellen. In diesem Fall, gibt es keine Garantie für die erstellten Aufnahmen durch ROTOFLY OG .

  4. Abbruchkriterien
    4.1. Witterungsbedingter Abbruch: Regen, Schnee, Nebel, Sturm, Gewitter, Hagel, große Kälte (<3°C) bzw. Hitze (>40°C)
    4.2. Standortbedingter Abbruch: Falsche Adresse, Standort, Sicherheitszonen, Sperrzonen (DJI), Stromleitungen sowie alles was einen sicheren Flug gefährden könnt.
    4.3. Drohnenflüge sind bis Windstärke von max. 27 km/h durchführbar.
    4.4. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, ROTOFLY OG am Tag vor der Anreise über das Wetter und die Witterungsbedingungen vor Ort zu informieren.
    4.5. ROTOFLY OG erklärt sich damit einverstanden, im Falle eines witterungsbedingten Abbruches die Dreharbeiten an einem späteren Zeitpunkt wiederaufzunehmen. Dieser liegt in der Sphäre von ROTOFLY OG.
    4.6. In solchen Fällen sind die bereits durchgeführten Drehzeiten zu 100%, die witterungsbedingte Stehzeit mit 50% abzugelten.
    4.7. Kommt es zum schlechtwetterbedingten Abbruch während sich das ROTOFLY OG Team auf der Anfahrt befinden, sind die Kosten für diese jedenfalls vom Auftraggeber zu erstatten.
    4.8. Kommt es zu Schäden an unserem Equipment (z.B. Drohne, Gimbal oder Akkus) durch Eigenverschulden oder höhere Gewalt (bsp. Unkontrollierbare, plötzliche Wettereinflüsse), obliegt der von ROTOFLY OG gestellten Team die weitere Vorgehensweise.
    4.9. Es ist zur Kenntnis zu nehmen, dass durch Eigenverschulden (Vertragspunkt 4.7) entstandene Mehrkosten (auf Grund von entstandenen Stehzeiten, ect.) vom Auftraggeber nicht geltend gemacht und verrechnet werden können. ROTOFLY OG haftet nicht für entstandene Kosten, die in ihrer eigenen Verantwortung liegen.

  5. Sicherheit und Sondergenehmigungen
    5.1. Es gelten seit 2014 für uLFZ bestimmte Regeln und Gesetze. Weitere Informationen dazu gib es im Internet unter www.austrocontrol.at.
    5.2. ROTOFLY OG haftet für jeden Drohnenflug und behält sich somit das Recht vor, die möglichen Flugrouten, Flughöhen und Locations für eine unproblematische Durchführung festzulegen.
    5.3. Flüge in Städte oder in der Nähe von Flughäfen müssen gesondert von der AustroControl abgewickelt und beim nächstgelegenen Tower angemeldet werden. Es kann bei solchen Sondergenehmigungen zu zusätzlichen Kosten kommen, die vom Kunden im Falle einer Auftragserteilung zu übernehmen sind, siehe Vertragspunkt 7.1
    5.4. Je nach Relevanz für das öffentliche Interesse, werden solche Sondergenehmigungen mehr oder weniger häufig erteilt. Unabhängig von einer positiven oder negativen Beurteilung durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT), sind die Kosten vom Auftraggeber zu begleichen. Aufgrund des großen bürokratischen Mehraufwandes, erlaubt sich ROTOFLY OG eine entsprechende Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen, siehe Vertragspunkt 7.1
    5.5. Sowohl bei Starts & Landungen von öffentlichen sowie privaten Grundstücken ist eine Aufstiegsgenehmigung bzw. eine sogenannte „Shooting-Permission“ des Grundstückbesitzers erforderlich. Diese ist vom Auftraggeber einzuholen.
    5.6. Um einen sicheren und reibungslosen Dreh gewährleisten zu können, muss auf öffentlichen Flächen (Straßen, Parkplätze, belebte Orte wie etwa Fußgängerzonen, ect.) ein professioneller Absperrdienst bzw. Das zuständige Magistrat hinzugezogen werden, welcher/s die zu überfliegenden Grundstücke, Start- und Landefläche abriegelt.
    5.7. Letztlich behält sich ROTOFLY OG das Recht auf die Wahl der jeweiligen Flugroute vor. Hierzu empfehlen wir, uns schon vorab genaue Adressen und Geländeangaben – bsp. Via GoogleMaps – zu übermitteln oder ein direktes Location-Shooting vor Ort (kostenpflichtig, siehe Vertragspunkt 7.1.) zu buchen.
    5.8. Überflüge von befahrenen Straßen, Passanten oder belebten Plätzen werden grundsätzlich vermieden.
    5.9. Während der Dreharbeiten ist den (Sicherheits-)Anweisungen seitens der ROTOFLY OG Teams unbedingt Folge zu leisten.

  6. Betriebs- und Nachtflugzeiten
    6.1. Vor Auftragserteilung müssen die GEN 2.7 definierten Sichtflugzeiten (Sonnenaufgang/Sonnenuntergang) kontrolliert, vom Kunden zur Kenntnis genommen und bei den Dreharbeiten von ROTOFLY OG eingehalten werden.
    6.2. Die AustroControl GmbH vorgeschriebenen Betriebszeiten lauten wie folgt: Montag bis Freitag, jeweils von 08:00 bis 18:00 und Samstag von 08:00 bis 14:00 Uhr. Grundsätzlich sind Sonn- und gesetzliche Feiertage von den regulären Betriebszeiten ausgenommen, können aber gegen Entrichtung einer Genehmigungsgebühr von der ACG gesondert bewilligt werden, siehe Vertragspunkt 7.1.
    6.3. Nachtflüge außerhalb der GEN 2.7 definierten Sichtflug- und Betriebszeiten müssen gesondert bei der ACG angesucht und bewilligt werden. Für den Antrag fällt jedenfalls eine Bearbeitungsgebühr an, die unabhängig von einer positiven oder negativen Bewertung vom Kunden zu begleichen ist, siehe Vertragspunkt 7.1.

  7. Zahlungen, Aufrechnung, Aufwandsentschädigung
    7.1. Es gelten stets die Preise aus unserer aktuellen Preisliste – diese kann vom Kunden jederzeit unter der E-Mail-Adresse office@rotofly.at angefordert werden. 
    7.2. Das Honorar ist, sofern nicht anders vereinbart, bei Auftragserteilung zu 50% als Anzahlung der Leistung fällig und ohne Abzug zahlbar.

    7.3. Nach Beendigung der Dreharbeiten wird der jeweilig anfallende Restbetrag in Rechnung gestellt, welcher binnen der darauffolgenden 14 Tage zahlbar ist.

    7.4. Bei Stornierung eines Auftrags wird ein Ausfallhonorar gestaffelt wie folgt fällig:
           bis 7 Tage vor Auftragstermin 30% netto des Honorars
           bis 3 Tage vor Auftragstermin 50% netto des Honorars
           bis 48 Stunden vor Auftragstermin 70% netto des Honorars
           bis 24 Stunden vor Auftragstermin 100% netto des Honorars
    7.5. Bei Abbruch eines Auftrages wird eine Aufwandsentschädigung wie folgt fällig:
           60% der Auftragssumme, wenn der Auftrag wiederholt wird
           (60% Aufwandsentschädigung + 90% Auftragssumme)
           100% der Auftragssumme, wenn der Auftrag nicht wiederholt wird
    7.6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, unbestreitbar oder von uns anerkannt sind.
    7.7. Alle Preise verstehen sich netto exkl. MwSt.

  8. Datenschutz
    8.1. Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Fotograf die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Weiters ist der Vertragspartner einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

  9. Haftung für Schäden
    9.1. Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
    9.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
    9.3. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
    9.4. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

  10. Schlussbestimmungen
    10.1. Für diesen Vertrag gilt das Recht der Republik Österreich.
    10.2. Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung der Ziff. 3 etwas anderes ergibt.
    10.3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-
    rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.

Stand: November, 2022 | Es sind immer die zum Auftrag angehängten AGB gültig.

Kontakt

Lindenweg 22a

2351 Wiener Neudorf

Österreich